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f............. Die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. 1. Die Mitglieder des Bundesfachverbands Hypnosetherapie sind ausgebildete Hypnosetherapeuten und Personen, die in helfenden und heilenden Berufen Hypnosetherapie bereits anwenden oder sich in einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung des BFHT befinden oder eine vergleichbare anerkannte Ausbildung vorweisen können. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag des Interessenten der Vorstand mit einfacher Mehrheit. 3. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss nicht begründet werden und ist nicht anfechtbar 4. Persönlichkeiten, die sich um das Vereinsziel besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. 4.
Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu
einer Beitragszahlung. Gebühren (Stand Oktober 2008): Beitritt:
45 (einmalige Verwaltungsgebühr) Näheres regelt die Beitragsordnung Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die
Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt,
Ausschluss oder Tod. . |
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