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Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. (BFHT)

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Der Verband
 
Aufgaben und Ziele
 
Qualitätssicherung
 
Hypnosetherapie
 
Mitgliedschaft
 
Die Satzung
 
Impressum

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Die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V.

1. Die Mitglieder des Bundesfachverbands Hypnosetherapie sind ausgebildete Hypnosetherapeuten und Personen, die in helfenden und heilenden Berufen Hypnosetherapie bereits anwenden oder sich in einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung des BFHT befinden oder eine vergleichbare anerkannte Ausbildung vorweisen können.

2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag des Interessenten der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

3. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss nicht begründet werden und ist nicht anfechtbar

4. Persönlichkeiten, die sich um das Vereinsziel besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.

4. Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung.
Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung.

Gebühren (Stand Oktober 2008):

Beitritt: 45 € (einmalige Verwaltungsgebühr)
Jahresbeitrag für Mitgliedschaft: 110 €

Näheres regelt die Beitragsordnung

Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
3. Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

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