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Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. (BFHT)

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Der Verband
 
Aufgaben und Ziele
 
Qualitätssicherung
 
Hypnosetherapie
 
Mitgliedschaft
 
Die Satzung
 
Impressum

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Impressum - Anbieterkennung

Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung

Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. (BFHT)

vertreten durch den
Ersten Vorsitzenden
Dieter Beck
Mauritiusweg 4
50189 Elsdorf

Kontakt

Allgemeine Anfragen: info@bfht.de

Medien und Presse: medien@bfht.de

Mitglieder: mitglied@bfht.de

Eingetragener Verein

Der Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. ist im Registerblatt Langenfeld
unter der Registernummer 19VR939 als eingetragener Verein registriert.

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wurde dem Verein bislang nicht erteilt.

Qualitätssicherung

Um den unübersichtlichen Markt zu strukturieren und Qualität bei Hypnosebehandlungen zu sichern, führt der BFHT Qualitätsüberprüfungen durch und testet die Leistung und die Qualifikation der Hypnoseanbieter. Zur praktischen Umsetzung dieser Qualitätssicherung bietet der BFHT für seine Mitglieder eine Qualitätszertifizierung an. Ausschlaggebendes Kriterium für diese Zertifizierung ist der Nachweis entsprechender Ausbildungsstandards der Mitarbeiter sowie die Qualität der Behandlungen.

Gütesiegel für Hypnosebehandlungen

Die Zertifizierung des Bundesfachverband Hypnosetherapie e.V. orientiert sich an den Standards für Qualitätsmanagement unter Ergänzung fach- und berufsspezifischer Qualitätskriterien. Zertifiziert werden können sowohl Praxen, Ausbildungsstätten und Institute als auch deren Mitarbeiter zur Dokumentation von Fähigkeiten, Qualifikation und Kompetenz. Fachkompetente Überprüfungen durch ein unabhängiges Gremium professioneller und objektiver Fachleute gewährleisten Qualität und Neutralität der Zertifizierungen. Ein Anspruch für Nicht-Miglieder auf eine Qualitätsüberprüfung bzw.-zertifizierung besteht nicht.

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